Die Petition, um die es in diesem Blogpost gehen soll, richtet sich gegen den §35 Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. In diesem Paragraphen ist definiert unter welchen Bedingungen ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb im Außenbereich bauen darf. Die Petition schlägt u.a. vor, dass dieser Paragraph dahin gehend geändert wird, dass industrielle Massentierhaltung keine Privilegierung mehr ist um einen Außenbereich bauen zu dürfen.
Hier geht es zur Petition: Baurecht - Keine Privilegierung von industrieller Massentierhaltung
Weswegen ich durch meinen Blog Post diese Sachen unterstütze liegt für mich selber klar auf der Hand: Hier handelt es sich nicht um irgendwelche fragwürdigen Peta oder Tierschützeraktionen die sich im rechtlichen Graubereich bewegen, sondern um eine ordentliche Petition, eingereicht beim Bundestag. Das ist der rechtlich und moralisch saubere Weg Veränderungen in Gang zu bringen. Finde ich Super!
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